Zu den aktiven Mitgliedern zählen alle Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter(innen). Jedes aktive Mitglied ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Passive Mitglieder sind ehemalige Feuerwehrdienstleistende, sofern sie nicht aus dem Verein austreten. Passive Mitglieder, die durch ihr Alter oder krankheitsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden, sind von der Beitragspflicht befreit. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Sie haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.